Ihre Gebühren für saisonal genutzte Einrichtungen wie Erholungsgrundstücke und Kleingärten
Die Entsorgung bei nur saisonal genutzten Einrichtungen wie Erholungsgrundstücke und Kleingärten erfolgt vom 1. April bis 30. September des jeweiligen Jahres. Möchten Sie die Entsorgung dieser Einrichtung für einen anderen Zeitraum in Anspruch nehmen, erfolgt die Berechnung der Gebühr anteilmäßig. Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. Abfallgebührensatzung
Die Grundgebühr beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
- die Vorhalteleistungen für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung gemischter Siedlungsabfälle,
- die Erfassung und Verwertung von Altpapier/Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden,
- die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von illegal abgelagerten Abfällen,
- die Betreibung von Wertstoffhöfen,
- die Verwaltungsleistungen, die Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit.
Leistungsgebühren
Die Leistungsgebühr beinhaltet die Kosten für die Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der gemischten Siedlungsabfälle.
Unsere vollständige Abfallgebührensatzung
Übersicht der Gebühren
Gebühren für Restabfall
Restabfallbehälter
Leistungen / Gebührensätze
80 Liter 04-wöchentlich: 67,56 Euro/ Jahr
80 Liter 02-wöchentlich: 125,88 Euro / Jahr
120 Liter 02-wöchentlich: 168,60 Euro / Jahr
240 Liter 02-wöchentlich: 315,96 Euro / Jahr
660 Liter 02-wöchentlich: 738,84 Euro / Jahr
660 Liter 01-wöchentlich: 1.525,56 Euro / Jahr
1.100 Liter 02-wöchentlich: 1.262,88 Euro / Jahr
1.100 Liter 01-wöchentlich: 2.353,68 Euro / Jahr
1.100 Liter 02*wöchentlich: 4.344,36 Euro / Jahr
Einmalgestellung von Restabfallbehälter
Leistungen / Gebührensätze
Miete 1,1 m³: 9,93 Euro / Gestellung
Entsorgungsgebühr 1,1 m³: 48,36 Euro / Entleerung
Gebühren für Papier und Pappe
Leistung / Gebühr (zzgl. USt)
240 Liter 04-wöchentlich: 24,24 Euro/Jahr zzgl. USt
1.100 Liter 04-wöchentlich: 111,00 Euro/Jahr zzgl. USt
1.100 Liter 02-wöchentlich: 222,00 Euro/Jahr zzgl. Ust
1.100 Liter 01-wöchentlich: 444,00 Euro/Jahr zzgl. Ust
Gebühren für Schadstoffe (kostenpflichtig ab Mehrmengen über 30 Kilogramm)
EAK-Schlüsselnummer - EAK-Bezeichnung (Abfallstoff) - Gebühr
20 01 26 - Öle und Fette - Euro/kg
20 01 26 - Motoren- und Getriebeöle (PCB-frei) - 0,95 Euro/kg
20 01 26 - Fette, Wachse, fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel - 0,95 Euro/kg
20 01 25 - Speiseöle und -fette, Frittierfett - 0,95 Euro / kg
20 01 27 - Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten und Behälter mit diesen Restanhaftungen - 2,71 Euro/kg
20 01 13 - Lösemittel - 2,71 Euro/kg
20 01 14 - Säuren, Säuregemische - 2,85 Euro/kg
20 01 15 - Laugen, Laugengemische, Ammoniaklösung - 2,85 Euro/kg
20 01 29 - Haushaltsreiniger - 2,85 Euro/kg
20 01 29 - Laborchemikalien - 2,85 Euro/kg
20 01 17 - Fotochemikalien - 2,85 Euro/kg
20 01 32 - Arzneimittel - 2,85 Euro/kg
20 01 19 - Pestizide - 2,85 Euro/kg
20 01 20 - Batterien - 0,00 Euro/kg
20 01 21 -
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle - Euro/kg
Leuchtstofflampen – stabförmig - 0,00 Euro/kg
Leuchtstofflampen - Sonderbauformen - 0,00 Euro/kg
quecksilberhaltige Rückstände - 11,34 Euro/kg
Spraydosen mit PUR-Schaum - 0,00 Euro/kg
20 01 23 - Geräte die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (z.B. Feuerlöscher) - 4,30 Euro/kg
20 01 35 - Kleinelektronikschrott - 0,00 Euro/kg
20 01 30 - Waschmittel-, Körper- und Autopflegemittel - 2,85 Euro/kg
Gebühren für Sperrmüll, Elektrogeräte, E-Schrott
Die Kosten der Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und-Elektroschrott sind, entgegen der Regelung bei Wohngrundstücken, nicht Bestandteil der Festgebühr und deshalb nur bei Inanspruchnahme gebührenpflichtig.
Leistung / Gebühr
je 100 kg: 21,94 Euro /100 kg
Nachdruck von Gebührenbescheiden
Sie können problemlos Gebührenbescheide erneut von uns anfordern. Die Gebühren für die Nacherstellung und den Versand entnehmen Sie bitte unserer Verwaltungsgebührensatzung.
Die aufgeführten Gebührensätze sind Auszüge aus unserer Abfallgebührensatzung. Die vollständige Abfallgebührensatzung finden Sie hier.